Newsletter - RCS EaR Juni 2010


Wie sicher ist Ihre Datensicherung ?


Hochsommerliche Temperaturen "schön für die (meisten) Menschen" Härteprüfung für die Technik !

Können Sie den Sommer genießen - ohne mit Schrecken an die Möglichkeit zu denken, dass auch die beste und immer zuverlässige Computertechnik eines Tages und ohne Vorwahrnung ihren Dienst einstellt?

Sehr wahrscheinlich, denn Sie sind sich der Bedeutung einer regelmäßigen Sicherung Ihrer wichtigen Daten bewußt und alle Mitarbeiter setzen die Sicherheitsrichtlinien konsequent um.

Wichtg - nur für Anwender, die nun einen Hauch von Zweifel verspüren.

Mit dem Dienstprogramm "Externe Datenbankwartung" organisieren Sie sehr leicht eine automatische Datensicherung der in unserem Programm "RCS-EaR" eingesetzten Firebird- und InterBase® Datenbanken. Richten Sie einmalig das Programm auf Ihrem Server so ein, dass in jeder Nacht eine Datenbankwartung mit Überprüfung der gesicherten Daten durchgeführt wird.

Sie oder Ihr Administrator erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn das Backup/Restore erfolgreich abgeschlossen wurde bzw. ein Fehler aufgetreten ist. So brauchen Sie negative Überraschungen nicht zu fürchten, falls die gesicherten Daten wirklich einmal gebraucht werden.

Selbstverständlich unterstützen und beraten wir Sie bei der Einrichtung dieser Form der Datensicherung und übernehmen auch die Kontrollfunktion Ihrer E-Mail-Benachrichtigungen und Backup/Restore-Protokolle.


Die wichtigsten Programmerweiterungen und Neuentwicklungen
April - Juni 2010:

Versionen 3.28.23 - 3.29.13

Hochwertige Menüboxen – ich weiß, wo sie sind !

Menüboxen mit Porzellangeschirr sind bei Essenteilnehmern sehr beliebt. Ein Schelm, wer Arges hierbei denkt.

Mit der Einführung oder auch nach langjährigem Einsatz dieses modernen Transportsystems kommt unausweichlich auch die Frage nach dem Verbleib der Boxen. Der Vorteil eines effektiven Verwaltungssystem liegt auf der Hand - die Fahrer wissen, bei welchen Kunden noch überfällige Menüboxen abzuholen sind, auch dann, wenn der Kunde über einen kürzeren oder längeren Zeitraum nicht beliefert wurde. Auch der moralische Aspekt einer funktionierenden Kontrolle bei Essenteilnehmern und Essenverteilern ist nicht unerheblich.

Allerdings darf eine zusätzliche Verwaltung nicht viel kosten, vor allem keinen oder minimalen zusätzlichen Zeitaufwand. Eine im Programm „RCS-EaR“ integrierte Leihgutboxen-Verwaltung ist hier die Lösung:
  1. Lieferetiketten oder- scheine werden mit einem Barcode versehen ausgedruckt und auf die Boxen geklebt bzw. eingesteckt. Beim Drucken wird automatisch der Ausgang der Boxen gebucht.
  2. Kommen die leeren Menüboxen zurück, werden die Barcodes mit einem mobilen Scanner direkt aus den Transportwagen gescannt. Wird der Scanners danach in der Ladeschale abgelegt, erfolgt die automatische Übertragung der Daten an den PC.
  3. In „RCS-EaR“ werden die gescannten Barcodes auf Knopfdruck eingelesen und der Eingang gebucht.

In Protokoll- und Bestandslisten sind jederzeit Informationen verfügbar: welcher Kunde hat wann eine Menübox erhalten und wann wieder zurück gegeben, wie viele Boxen sind „außer Haus“ oder „überfällig“ und bei wem.
Gegebenenfalls können fehlende Boxen dem Kunden in Rechnung gestellt oder ausgebucht werden, mit Protokoll.

Für Kontrollfanatiker ist auch die Buchung fehlender und zurückgegebener Geschirr- und Zubehörteile möglich.

Weitere Informationen über das Speisentransportsystem der marktführenden österreichen Firma erhalten Sie auch bei uns.


Nutzung urheberrechtsgeschützter Texte und Bilder

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen weisen wir nochmal darauf hin, dass ein Webseitenbetreiber für den Inhalt der eigenen Webseite verantwortlich ist. Oft ist man sich der Verantwortung gerade in Urheberrechtsdingen nicht wirklich bewusst. Das kann sehr schnell ungeplant Kosten verursachen.
Meist existiert eine mündliche Absprache zwischen dem Betreiber der Webseite und dem Urheber des veröffentlichten Materials. Hier möchten wir aus aktuellem Anlass einmal darauf hinweisen, dass solche Absprachen nach Jahren von Urhebern in Vergessenheit geraten können. Ein weiterer Punkt ist die Überlegung: „ Ist der Erteilende der Nutzungserlaubnis selbst der Urheber oder hat er das Recht eine Nutzungserlaubnis auszusprechen?“ Wenn diese Punkte beim Umgang mit dem eigenen Webauftritt bedacht werden, kann dies unangenehmen Überraschungen vorbeugen. Im günstigsten Fall lässt man sich eine schriftliche Erlaubnis zur Veröffentlichung des entsprechenden Textes oder Bildes erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Newsletterteam